Stadionprojekt

Sicherheit

Frage

Antwort

 

Wer garantiert für die Sicherheit? Wer zahlt was an die Sicherheit?

Im Stadioninnern und auf dem Stadionareal ist der Stadionbetreiber für die Sicherheit zuständig.

Auf dem öffentlichen Grund ist die Stadtpolizei für die Gewährleistung der Sicherheit zuständig. Die Verrechnung der Polizeieinsätze erfolgt gestützt auf § 58 des Polizeigesetzes und die Verordnung zum Kostenersatz von polizeilichen Leistungen der Stadt Zürich (AS 351.125).

 

 

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